Lohnbuchhaltung

Ihre Lohnbuchhaltung

Die Lohnabrechnung ist für jedes Unternehmen ein sehr sensibler Bereich. Fehler wirken sich direkt auf Ihre Arbeitnehmer aus und haben damit eine weitreichende negative Resonanz. Gerade deshalb ist die detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien durch die ständige Fortbildung unserer Mitarbeiter unbedingt notwendig. Wir erstellen für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen. Gerne unterstützen wir Sie in allen Belangen der Sozialversicherung, erstellen wichtige Bescheinigungen und beraten Sie bei der Lohngestaltung. Ihre Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung begleiten wir selbstverständlich, so dass Sie sich um nichts Sorgen machen müssen.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung besteht aus mehr als das bloße Addieren und Ablesen von Zahlen. Es handelt sich hier um ein komplexes Gebiet im Steuersystem. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen professionell Ihre Abrechnung, egal ob Stundenlohn, Festgehalt, Bruttogehalt oder Nettogehalt. Selbstverständlich berücksichtigen wir die Gleitzone und rechnen auch Ihre geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigten ab. Zu dem gehört selbstverständlich auch die Lohnsteueranmeldung und Berücksichtigung der Sozialversicherung mit dazu.

Lohnsteueranmeldung

Die Lohnsteueranmeldung ist genau wie die Berücksichtigung der Sozialversicherung ein wichtiger Bestandteil der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Spätestens nach dem 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums müssen Sie als Arbeitgeber die von Ihrem Arbeitnehmer einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die dazu notwendige Lohnsteueranmeldung reichen wir für Sie bei dem zuständigen Finanzamt ein. Auch die nach dem Austritt von Arbeitnehmer oder nach dem Jahreswechsel zu übermittelnde Daten für die Lohnsteuerbescheinigung übernehmen wir für Sie. Der Ausdruck dieser Daten für Sie und Ihre Arbeitnehmer gehört selbstverständlich ebenfalls dazu.

Sozialversicherung

Neben der Lohnsteueranmeldung kümmern wir uns auch um die Sozialabgaben, welche sich aus der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung Ihrer Arbeitnehmer zusammensetzen. Die Unfallversicherung ist von Ihnen als Arbeitgeber alleine zu tragen, während die anderen Zweige grundsätzlich zur Hälfte von Ihrem Arbeitnehmer bezahlt werden. Dennoch liegt es an Ihnen, die Beiträge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Arbeitnehmer einzubehalten und an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln und zu zahlen. Diese Berechnung und Meldung übernehmen wir gerne für Sie.

Bescheinigungen

Neben der Lohnsteueranmeldung und der monatlichen Meldung an die Sozialversicherung übernehmen wir für Sie auch alle anderen Meldungen und Bescheinigungen. So gehört zum Beispiel die Sofortmeldung, An-und Abmeldung der Arbeitnehmer, Adressänderungen, Unterbrechungsmeldungen und vieles mehr zu unserem Service. Bei dem Ausfüllen sämtlicher Nachweise z.B. für die Berufsgenossenschaft sind wir Ihnen gerne behilflich. Sollte es mal etwas spezieller werden und Ihre Arbeitnehmer benötigen beispielsweiße eine Entgelt-, Arbeits-, oder Einkommensbescheinigung erstellen wir diese und viele weitere gerne für Sie.

Lohngestaltung

Auch in dem Bereich der Lohnbuchhaltung ist die individuelle Beratung ein wichtiges Kerngebiet unserer Kanzlei. Wir besprechen gerne mit Ihnen verschiedene Modelle und Möglichkeiten und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Dank der laufenden Fortbildung unserer Mitarbeiter bieten wir Ihnen hierfür ein breit aufgestelltes Detailwissen.

Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung

Für die von uns erstellte Lohnbuchhaltung begleiten wir selbstverständlich auch die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung. Wir bereiten die Prüfung vor und stehen den Prüfern bei Fragen als erste Anlaufstelle zur Verfügung. Die Zahl der Außenprüfungen wächst stetig. Im Hinblick darauf, dass Abweichungen auch die Umsatzsteuerprüfer interessieren, sollte eine solche Prüfung nach Möglichkeit von unseren kompetenten Mitarbeitern überwacht werden.

Weitere Leistungen

Steuererklärung

Jahresabschluss

Finanzbuchhaltung

Beratende tätigkeit