Finanzbuchhaltung

Ihre Finanzbuchhaltung ist bei uns in guten Händen

Wir erstellen für Sie die Finanzbuchhaltung und zwar auf dem Weg, den Sie bevorzugen.
Gerne können Sie uns Ihre Belege ganz klassisch auf Papier einreichen, damit wir diese verarbeiten können.
Mittlerweile hat der digitalisierte Fortschritt aber auch die Finanzbuchhaltung erreicht und so erstellen wir Ihnen auf Wunsch gerne die Buchhaltung Online – das heißt, Sie stellen uns die Belege digital zur Verfügung und wir verarbeiten diese weiter. Ihr Vorteil: Sie müssen dabei Ihre Dokumente nicht aus der Hand geben.

Sie möchten Ihre Buchhaltung lieber selbst erstellen? Auch das ist kein Problem für uns! Wir überprüfen gerne mit Ihrem Auftrag die von Ihnen erstellte Buchhaltung auf Richtigkeit. 

Mit der Eingabe der Datensätze ist es für uns natürlich nicht getan. Wir gehen auf Ihre Wünsche gerne ein, so dass wir beispielsweise Ihre Kostenrechnung mit in die Finanzbuchhaltung einbinden. Die Anlagenbuchführung gehört für uns selbstverständlich zu jeder Buchhaltung dazu. Auch das Mahnwesen und der Zahlungsverkehr lassen sich mit unserer Finanzbuchhaltung abdecken. Sprechen Sie uns einfach an.

Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, von uns erhalten Sie zur jeder Buchhaltung ein individuell auf Sie abgestimmtes Auswertungspaket, welches mit der betriebswirtschaftliche Auswertung, der Summen- und Saldenliste und dem Ausdruck sowie der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung ihr Controlling unterstützt.

Kostenrechnung

Die Kostenrechnung gehört in vielen Betrieben zum wichtigsten Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Hier werden alle Kostenarten eines Unternehmens erfasst und ermittelt und es wird aufgezeigt, für welchen Bereich diese Kosten angefallen sind. Für das Controlling liefert diese Zuordnung wichtige Auswertungen.

Beispielsweise können Sie so Ihre Preis- oder auch die Vertriebspolitik überwachen. Es erleichtert aber auch die Reflektion über Ihre getroffenen Entscheidungen oder bietet eine Erleichterung für zukünftige Entschlüsse.

Anlagenbuchführung

Die Anlagenbuchführung wird in einer Nebenbuchhaltung zur Finanzbuchhaltung geführt. Wirtschaftsgüter, die dauerhaft Ihrem Unternehmen dienen, werden hier sachlich und zeitlich geordnet erfasst. Für Ihr abnutzbares Anlagevermögen wählen wir die für Sie sinnvollste Abschreibungsmöglichkeit. Weiterhin erhalten Sie eine Übersicht über die Veränderungen im Geschäftsjahr durch Zu- und Abgänge, Zu- und Abschreibungen und Umbuchungen des Anlagevermögens.

Mahnwesen und Zahlungsverkehr

Wenn Sie sich für die sogenannte „offene Posten Buchhaltung“ entscheiden, buchen wir für Sie jede Kunden- und Lieferantenrechnung vor. Dadurch haben wir die Möglichkeit Ihnen zum jeweiligen Stand der Buchführung eine genaue Aufstellung der noch offenen Rechnungen zu geben – egal, ob es sich um Forderungen oder Verbindlichkeiten handelt. Ebenso ist es möglich auf Wunsch direkt aus dem Finanzbuchhaltungsprogramm Zahlungen an Ihre Lieferanten vorzunehmen oder Mahnungen an Ihre Kunden zu versenden.

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Nach jeder Finanzbuchführung ist es für uns selbstverständlich, dass wir Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Auswertungspaket mitgeben. Ein fester Bestandteil sind dabei die betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA). Wir bereiten für Sie verschiedene Darstellungen vor und besprechen gerne mit Ihnen, welche Analyse für Ihren Bedarf geeignet ist. Die BWA’s stellen einen Bestandteil des Controllings da. Gerne stellen wir auch Ihrer Bank die benötigten Unterlagen in Ihrem Auftrag und Namen zur Verfügung.

Summen- und Saldenliste

Die Summen- und Saldenliste gehört neben der betriebswirtschaftlichen Auswertung zu unserem Auswertungspaket. Hier erhalten Sie eine Übersicht der bebuchten Konten mit den jeweiligen Summen und Salden. So sehen Sie in zusammengefasster Form alle Geschäftsvorfälle auf einen Blick. Auch diese Darstellung ist ein Teil des Controllings und wird oftmals von Ihren Banken angefordert.

Controlling

Das Controlling hilft Ihnen in Ihrer Entscheidungsfindung, da es viele Bereiche Ihres kaufmännischen Unternehmensteils unterstützt. Das Controlling stützt sich auf die Finanzbuchführung und steckt Themen ab wie Finanzplanung, Kalkulation, Kennzahlen und Kostenrechnung. Der Unterschied zwischen der betriebswirtschaftlichen Auswertung und dem Controlling liegt darin, dass das Controlling auch in die Zukunft blickt. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich und besprechen mit Ihnen zukunftsorientiert Ihre Unternehmensstruktur.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Sofern Sie kein Kleinunternehmer sind, werden Sie von dem Finanzamt aufgefordert Umsatzsteuer-Voranmeldungen einzureichen. Hier wird die entstandene Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer dem Finanzamt gemeldet und abgeführt (bzw. bekommen Sie die Vorsteuer bei einem Überschuss erstattet). Der Zyklus der Anmeldungen richtet sich hierbei nach der Vorjahres-Umsatzsteuerlast. Im Rahmen der Finanzbuchführung erstellen wir selbstverständlich Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung und übermitteln diese an die Finanzverwaltung.

Weitere Leistungen

Steuererklärung

Jahresabschluss

Lohnbuchhaltung

Beratende tätigkeit