Der Erfolg unserer Mandanten ist unser Ziel. Vertrauen Sie auf unsere zuverlässigen Leistungen im gesamten Spektrum der steuerlichen Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.
Mit viel Erfahrung und einem leistungsfähigen Team unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei Ihrer Steuererklärung. Neben den steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen treten immer wieder familien-, vermögens- und gesellschaftsrechtliche Aspekte auf. Kompetente und persönliche Beratung in allen diesen Bereichen ist das Fundament für die sachgerechte Klärung und Vorbereitung anstehender Entscheidungen.
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies sollte im Zeitraum vom 1.7.2022 bis spätestens 31.1.2023 erfolgen. Laut aktueller Stellungnahmen der Finanzverwaltung ist mit einer Erinnerung an die Abgabe frühestens Ende des ersten bzw. Anfang des zweiten Quartals zu rechnen. Bis dahin ist ein Antrag auf Fristverlängerung nicht notwendig (hierbei kann es zu Abweichungen je nach Bundesland und Finanzamt kommen).
Sofern Sie die Erklärung nicht selbständig übermitteln möchten, erledigen wir dies auch gerne noch nach Verstreichen der Frist für Sie. Hierfür erteilen Sie uns mit den beigefügten Formularen bitte die entsprechende Vollmacht und den Auftrag. Einen Gebührenhinweis für die im Rahmen dieses Verfahrens notwendigen Tätigkeiten finden Sie ebenfalls im Formular:
Beratungsauftrag zur Grundsteuer
vollmacht zur Grundsteuererklärung
Sollten Sie uns den Auftrag erteilen, benötigen wir Ihre Mithilfe, damit wir der Finanzverwaltung Ihre Erklärung übermitteln können. Nach Vollmachts- und Auftragserteilung erhalten Sie einen „Vorerfassungsbogen“ von uns, welchen Sie bitte für jedes Grundstück ausfüllen und uns diese(n) schnellstmöglich einreichen. Im Anschluss werden wir Ihre Unterlagen prüfen und mit der Bearbeitung starten.
Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche oder Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid entnehmen. Haben Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung bekommen, liegt diesem Schreiben eine Ausfüllhilfe bei, welche viele der benötigten Daten enthält. Bitte lassen Sie uns die entsprechenden Unterlagen per E-Mail zukommen.
Falls wir darüber hinaus weitere Angaben von Ihnen benötigen sollten, fordern wir diese im Anschluss bei Ihnen an.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir sind gerne für Sie da.
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