Steuererklärungen

Ihre Steuererklärung ist bei uns in guten Händen

Ausarbeitung und Erstellung sämtlicher Steuererklärungen im privaten Bereich. Überprüfung von Steuerbescheiden sowie Durchsetzung von Ansprüchen im außergerichtlichen wie auch finanzgerichtlichen Verfahren. Informationen über steuerliche Neuerungen und relevante Rechtsprechung. Einkommensteuererklärung einschließlich Ermittlung aller Einkunftsarten.

Steuerliche Fragen

Wir haben die Antworten auf Fragen wie…. Bin ich generell zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet? Welche Steuerklasse soll ich wählen? Bin ich als Rentner überhaupt einkommensteuerpflichtig? Ist die Abgeltungsteuer auf meine Zinsen günstiger als mein persönlicher Steuersatz? Welche Kosten können in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden?

Einkommensteuererklärung

Wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung und mindern durch den optimalen Ansatz von Betriebsausgaben und/oder Werbungskosten Ihre Steuerbelastung. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wie auch der Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung gehört ebenfalls zu dem Themenfeld. Auch wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, indem wir Ihre einzelnen Detailfragen beantworten oder Ihre Erklärungsansätze überprüfen. Abschließend überprüfen wir selbstverständlich Ihren Steuerbescheid und gehen ggf. mit einem Änderungsantrag oder Einspruch dagegen vor.

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Durch den Eintrag eines Freibetrags in Ihren Elektronischen Steuerabzugsmerkmalen müssen Sie nicht jährlich auf die Einkommensteuererstattung vom Finanzamt warten. Durch die Berücksichtigung Ihres Freibetrags bereits bei der monatlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung erhöht sich Ihr monatlicher Nettoverdienst. Den Antrag hierzu stellen wir gerne für Sie – Beratung inklusive.

Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung befreit Sie von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Hierdurch können Sie insbesondere Zinseinkünfte oberhalb des Ihnen zur Verfügung stehenden Sparer-Pauschbetrags steuerfrei stellen, so dass keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird. Das spart Ihnen den mühsamen Weg der Erstattung der Kapitalertragsteuer über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Überprüfung des Steuerbescheides

Bei Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung durch unser Büro ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, den dazugehörigen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Nicht selten weicht die Finanzverwaltung von den erklärten Angaben in der Steuererklärung ab oder vertritt eine andere Auffassung. Doch auch bei einer von Ihnen erstellten Steuererklärung überprüfen wir gerne in Ihrem Auftrag den Steuerbescheid, sollte er von den erklärten Angaben abweichen.

Änderungsanträge

Weicht der Steuerbescheid von der Erklärung ab, muss nicht immer mit einem Einspruch hiergegen vorgegangen werden. Oftmals genügt zur Korrektur ein Änderungsantrag.

Einspruch

Sollte ein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid notwendig werden, so legen wir diesen in Ihrem Namen ein, unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Finanzgerichtsverfahren

Bei einer negativen Einspruchsentscheidung kommt das Finanzgericht als nächste Instanz zum Zug. Wir wägen mit Ihnen ab, ob ein Finanzgerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat und unterstützen Sie bei Bedarf von der Klage bis hin zum Urteil.

Weitere Leistungen

Erbschaft

Vermögen